Gebühren und Kosten

  • Die Vergütung richtet sich nach einzelvertraglicher, schriftlich geschlossener Vereinbarung. Die Vergütung für steuerberatende Tätigkeiten wird vom Gesetzgeber durch die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) vorgegeben. Davon abweichende Individualvereinbarungen auf Basis der StBGebV bedürfen der Schriftform.